Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe erhält die Familie bzw. die einzelnen Familienmitglieder innerhalb ihres vertrauten Umfelds Unterstützung.
Zielgruppen unserer Arbeit sind:
Eltern, die seelisch belastet sind. Ist jemand seelisch belastet kann dies eine vorübergehende, durch verschiedene Faktoren (z.B. Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Trennung, Tod, Krankheit etc.) ausgelöste, Situation sein. An diesem Punkt unterstützen wir die Familie dabei zu ihrem Gleichgewicht zurück zu finden.
Eltern von psychisch belasteten oder erkrankten Kindern und Jugendlichen. In der Folge wirken sich die Anpassungsstörungen der Kinder bzw. Jugendlichen negativ auf das gesamte Familiensystem aus und die Erziehungskompetenz der betroffenen Eltern als Angehörige reichen für die Bewältigung nicht aus.
Bei Eltern, die längerfristig z.B. an einer Depression, einer Psychose, einer Persönlichkeitsstörung, einer Sucht oder anderen psychischen Störung erkrankt sind, kann dies zu einer Überforderung für die ganze Familie führen.
Folgen bei den Eltern sind meist:
- Tabuisierung eigener Belastung
- mangelndes Problem- bzw. Krankheitsbewusstsein
- Verschiebung eigener Probleme auf einen anderen Lebensbereich (etwa Schule oder das Umfeld)
- Unterstützungsbedarf in der Alltags- und Krankheitsbewältigung
- Defizite im Erziehungsverhalten
- Bindungsstörungen
- problematische Eltern-Kind-Beziehung
- gestörtes Interaktionsverhalten gegenüber dem Kind
- konflikthafte Paar- oder Elternbeziehung und Gewalt
Kinder und Jugendliche erleben und verarbeiten diese Belastungen anders als Erwachsene. Manche entwickeln Verhaltensauffälligkeiten, isolieren sich oder bekommen Probleme in ihrem Umfeld – manche werden selbst psychisch krank. Die Tabuisierung eigener Probleme oder die Übernahme elterlicher Aufgaben sind eine häufige Folge solcher Überlastungssituationen. Schuldgefühle und ein negativer Selbstwert auf beiden Seiten zählen zu den grundlegenden Auswirkungen, die Familien in diesen Problemlagen entwickeln.
Wir haben dabei stets die Kinder im Blick, fördern ihre Entwicklung und unterstützen die Eltern darin, in ihre Elternrolle zurück zu finden und den Alltagsanforderungen wieder besser gerecht zu werden.
Unser Ziel ist es, die Ressourcen bei Eltern und Kindern aufzuspüren und unter Berücksichtigung der seelischen Belastungen oder psychischen Erkrankung zu stärken und zu erweitern. Mit Hilfe unterstützender Netzwerke kann den Eltern trotz psychischer Belastungen eine Beziehung zum Kind gelingen, ein förderliches Lebensumfeld geschaffen und die Risiken für die Kinder, selbst psychisch zu erkranken, so weit wie möglich minimiert werden.
Konkrete Ziele können sein:
- Stabilisierung des Familiensystems
- Stärkung der Erziehungs- und Handlungskompetenz der Eltern
- Förderung einer eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben
- Eltern trotz psychischer Belastung der Erkrankung die Beziehung zum Kind ermöglichen
- Sensibilisierung für die Bedürfnisse des Kindes und Sicherstellung des Kindeswohls
- Bearbeitung der Auswirkungen aufgrund der psychischen Erkrankungen
- Psychoedukation und altersangemessene Aufklärung zur psychischen Belastung/ Erkrankung
- Einüben eines für alle Familienangehörigen angemessenen Umgangs mit der Erkrankung
- Verselbständigung der Erwachsenen in den Bereichen Lebenspraxis, Gesundheit und Hygiene, Kultur und Freizeit
- Diagnostische Abklärung und Anbindung an das psychiatrische Hilfenetz
- Entlastung der Kinder von Verantwortung oder Schuldgefühlen
- Erarbeitung von Hilfsmöglichkeiten und Verhaltensstrategien für die Kinder, wenn ein Verbleib in der Familie verantwortbar ist
- Früherkennung und Umgang mit Krisen
- Entwicklung eines Notfallplans, um die Versorgung der Kinder bei einem erneuten Krankheitsschub zu regeln
- Die Stärkung und Förderung familiärer – und anderer sozialer Beziehungen
- Verhinderung von Beziehungsabbrüchen
- Bearbeitung von Problematiken auf Seiten der Eltern wie z.B. Verschuldung, Armut, Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung
- Entwicklung von Lösungen bei der Ausübung einer gemeinsamen elterlichen Sorge und Aufbau bzw. Aufrechterhalten einer vertrauensvollen Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen
- Klärung und Unterstützung bei Problemen auf Seiten der Kinder z.B. Schulverweigerung, Jugendstrafangelegenheiten, Selbst- oder fremdgefährdenden Verhalten