Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich direkt an das Kind oder den Jugendlichen. Nach Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung unterstützt KiM – Kinder im Mittelpunkt das Kind oder den Jugendlichen in seinem sozialen Umfeld bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Die Verselbständigung des Kindes oder des Jugendlichen wird unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie gefördert.
Die Erziehungsbeistandschaft ist geeignet bei Krisen- oder Belastungssituationen, die vom Jugendlichen und der Familie allein nicht bewältigt werden können und/oder Kommunikations- und Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kind. Allgemeines Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, die jungen Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen, sowie die Beziehung zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind/Jugendlichen zu fördern und Klärungshilfe bei Konflikten zu leisten.
Zielgruppen der Erziehungsbeistandschaft sind:
- Familien, in denen die Eltern psychisch belastet oder erkrankt sind
- Kinder und Jugendliche mit seelischen Belastungen oder Erkrankungen
Ziele sind
- Klärung und Entwicklung von Perspektiven
- Vermeidung einer Fremdunterbringung oder Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit
- Begleitung hin zu einer notwendigen Fremdunterbringung
- Verbesserung der Kommunikation in der Familien
- psychische Entlastung und Stabilisierung
- Hilfe bei der Bewältigung von (Entwicklungs-)Problemen
- Vermittlung von Strategien zum Umgang mit Krisen
- Hilfe bei der Bewältigung der psychischen Erkrankung
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung
- Aufbau verlässlicher und kontinuierlicher Beziehungen
- Entwicklung und Modifikation des Sozialverhaltens
- Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Einbindung in soziale Netzwerke
- Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Bezug einer eigenen Wohnung
- Hilfe bei der Tagesstrukturierung und der aktiven selbstständigen Freizeitgestaltung
- Erlernen einer funktionalen Haushaltsführung
- Unterstützung beim Umgang mit Geld
- Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten
- Begleitung bei Konflikten mit Polizei, Justiz u.a.
- Einbindung und Integration in Schule und berufliche Strukturen