Ambulante Hilfe für junge Volljährige

Ambulante Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII

Die Hilfe für junge Volljährige kann im Sinne einer Nachbetreuung i.V.m. dem § 30 SGB VIII ausgestaltet sein oder im Sinne einer Betreuung für psychisch erkrankte junge Erwachsene, die sich vom Alter her an der Schwelle zur Eingliederungshilfe befinden, erbracht werden.

Junge Volljährige haben einen Anspruch darauf, bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt zu werden. Ziel ist das Erreichen einer nach Möglichkeit eigenverantwortlichen Lebensführung.

Ziele der Hilfe i.V.m. dem § 30 SGB VIII sind:

  • Klärung und Entwicklung von Perspektiven
  • Erleben von Normalität
  • Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit
  • Aufbau verlässlicher und kontinuierlicher Beziehungen
  • Entwicklung und Modifikation des Sozialverhalten
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung und der aktiven selbstständigen Freizeitgestaltung
  • Einbindung und Integration in Schule und berufliche Strukturen
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Bezug einer eigenen Wohnung
  • Erlernen einer funktionalen Haushaltsführung
  • Unterstützung bei Umgang mit Geld
  • Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten und der Beantragung von Sozialleistungen
  • Begleitung bei Konflikten mit Polizei/ Justiz u.a.

Liegt bei dem jungen Erwachsenen eine lang andauernde psychische Erkrankung vor und es ist notwendig ihm im Sinne der Eingliederungshilfe gem. SGB XII die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern, kommen zu den genannten Zielen Folgende hinzu:

  • psychische Entlastung und Stabilisierung
  • Vermittlung von Strategien zum Umgang mit Krisen
  • Hilfe bei der Bewältigung der psychischen Erkrankung
  • Aufbau verlässlicher und kontinuierlicher Beziehungen
  • Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Einbindung in soziale Netzwerke   

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